Reiseinformationen

Störungen des Zugverkehrs zu bestimmten Zeiten wegen verschiedener Bauarbeiten in 2012. Für weitere Informationen hier klicken.

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Zoll- und Fahrkartenkontrollen

Ob es sich dabei um die Gültigkeit Ihrer Fahrkarten oder die geltenden Zollbestimmungen handelt – die folgenden Tipps und Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie allen Kontrollen gelassen entgegensehen und einen angenehmen Aufenthalt an Bord des TGV Lyria verbringen können.

Die Fahrkartenkontrolle

Die Fahrkartenkontrolle wird während der Fahrt von den Zugbegleitern durchgeführt. Sie müssen daher jederzeit in der Lage sein, alle mit dem von Ihnen gewählten Tarif verbundenen, gültigen Berechtigungsnachweise vorzeigen zu können:

  • Ihre Identitätskarte oder Ihren Reisepass für die Tarife Senioren, Jugendliche, Normal Kinder und Baby Pass.
  • Die Vielfahrerkarte Fréquence SNCF für das Abonnement Frankreich.
  • Ihr SBB-Halbtax-Abo für das Abonnement Schweiz.
  • Die Karten Fréquence SNCF und SBB-General-Abo oder SBB-Halbtax-Abo für das Abonnement Frankreich + Schweiz.
  • Das SBB-General-Abo, Ihren Swiss Pass, Ihren Inter Rail Switzerland Pass oder Ihren Eurail Selectpass für den Pass 3.
  • Vorlage der Hin- und der Rückfahrkarte für die Loisir-Tarife.
  • Rollstuhlfahrer oder Blinde müssen einen entsprechenden Berechtigungsnachweis bei sich führen (Invalidenausweis, Arztzeugnis, Blindenausweis).


 

Grenzpolizei- und Zollkontrollen

Die Zoll- und Polizeikontrollen erfolgen beim Grenzübertritt:
- im TGV Lyria auf den Strecken Lausanne – Paris, Bern – Paris und Zürich – Paris.
- im Bahnhof Genf auf der Strecke Genf – Paris.

Bei dieser Gelegenheit müssen Sie eine (gültige) Identitätskarte oder einen (gültigen oder vor weniger als 5 Jahren abgelaufenen) Reisepass vorlegen können.

Für Staatsangehörige anderer Länder als Frankreich, der Schweiz oder der Länder des Schengen-Raums sind möglicherweise andere Formalitäten notwendig. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise mit dem TGV Lyria bei den zuständigen Behörden.
Genauere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt Reisedokumente.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer für in Frankreich getätigte Einkäufe

Ausserhalb der Europäischen Union ansässige Personen, die Einkäufe von 175 € oder mehr getätigt haben (am selben Tag und am selben Verkaufsort), erhalten an der Kasse ein Formular zur Erstattung der Mehrwertsteuer.

Dieses Formular muss von einem französischen Zollbeamten abgestempelt werden. Sollte im TGV Lyria keine Kontrolle stattfinden, kann dieses Formular in der Schweiz in den Briefkasten der Zollbehörde eingeworfen werden, falls Sie den TGV Lyria in Genf, Vallorbe, Lausanne oder Neuenburg verlassen sollten.

Sobald das Formular abgestempelt ist, kann es mit dem beiliegenden Umschlag zur Erstattung der Mehrwertsteuer abgeschickt werden. Wenn Ihr Formular den Aufdruck „Global Refund“ trägt, können Sie sich Ihre Mehrwertsteuer (ausser für Käufe, die in den Galeries Lafayette getätigt wurden) auch direkt beim SBB-Change/Geldwechselschalter am Zürcher Hauptbahnhof oder in den Bahnhöfen Basel SBB, Chur und Bern erstatten lassen.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer für in der Schweiz getätigte Einkäufe

Ausserhalb der Schweiz ansässige Personen, die Einkäufe von CHF 300.- oder mehr getätigt haben (am selben Tag und im selben Geschäft), erhalten an der Kasse ein Formular zur Erstattung der Mehrwertsteuer.

Dieses Formular muss von einem Schweizer Zollbeamten abgestempelt werden.

Sobald das Formular abgestempelt ist, können Sie das Formular mit dem beiliegenden Umschlag zur Erstattung der Mehrwertsteuer abschicken. Wenn Ihr Formular den Aufdruck „Global Refund“ trägt, können Sie sich Ihre Mehrwertsteuer – wie auf dem Umschlag angegeben – direkt an den Schaltern von „Global Refund“ in Paris erstatten lassen.

Gut zu wissen

Die hier aufgeführten Informationen sind als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Wenden Sie sich bei Problemen bitte an die zuständigen Behörden vor Ort. Lyria übernimmt keinerlei Haftung.

 

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Einfache Fahrt

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