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Wissenswertes rund um Ihre Fahrkarte, damit einer angenehmen Reise nichts im Weg steht.
Mit dem TGV Lyria können Sie in Frankreich und in der Schweiz fahren. Je nachdem, wo Sie Ihre Fahrkarte erworben haben, unterscheiden sich die Angaben auf Ihrem Fahrschein geringfügig.
Zum besseren Verständnis dieser Unterschiede finden Sie hier die interaktive Abbildung einer SNCF- bzw. SBB-Fahrkarte:
Gut zu wissen
So ist Ihre Fahrkarte im TGV Lyria gültig:
• Wenn Sie Ihre Reise in Frankreich beginnen, müssen Sie Ihren Fahrschein für jede Fahrt zwischen zwei französischen Städten entwerten. Wenn Sie mit dem Ziel Schweiz reisen, ist eine Entwertung des Fahrscheins hingegen nicht erforderlich.
In Frankreich , müssen Sie darauf achten, Ihre TGV Lyria-Fahrkarte bis zum Verlassen des Bahnhofs aufzubewahren.
• Wenn Sie Ihre Reise in der Schweiz beginnen, ist eine Fahrscheinentwertung nicht erforderlich.
• Benutzen Sie ausschliesslich den Zug, für den Sie gebucht haben.
• Beachten Sie Nutzungsbedingungen Ihres Tarifs.
• Für den Fall, dass Sie zu einem ermässigten Tarif reisen, müssen Sie den Nachweis / Ausweis mit sich führen, der Sie zu dieser Ermässigung berechtigt.
Überbuchung / Fahrkarten ohne Sitzplatzgarantie
Fahrkarten ohne Sitzplatzgarantie berechtigen Sie zur Nutzung eines Zugs, gewährleisten jedoch keinen Sitzplatz. Der Fahrschein trägt in diesem Fall lediglich eine Wagennummer sowie den Vermerk „Place assise selon disponibilités“ (Sitzplatz nach Verfügbarkeit). Am besten wenden Sie sich an den Zugbegleiter, der Ihnen dabei behilflich sein wird, einen freien Sitzplatz zu finden.
Verlust oder Diebstahl Ihrer Fahrkarte
Verlorene oder entwendete Fahrkarten können weder erstattet werden, noch kann ein Doppel ausgestellt werden.
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